Allgemeine Garantiebedingungen

Die Elektrotechnologische Gesellschaft QWERTY

    1. Qwerty Sp. z o.o. leistet Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
      • Die Erzeugnisse stimmen mit der technischen Dokumentation überein und sind vorschriftsmäßig (d.h. nach der Freigabe des Käufers) hergestellt. Die Erzeugnisse sind frei von Material- und Fertigungsmängeln.
      • Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab dem Verkaufsdatum.
      • Die Garantie umfasst nur Sachmängel des vom Verkäufer gelieferten Produkts, Wert maximal zum Verkaufswert.
      • Ausgeschlossen von der Garantie sind Erzeugnisse, die von Käufer selbst an den Verkäufer als Beistellteile geliefert werden, wie z.B. PCB, Displays.
    2. Garantieverlust
      • Die Garantie umfasst nicht Erzeugnisse unter folgenden Bedingungen:
        • mechanische-, thermische-, chemische Beschädigungen, Feuchtigkeitseinwirkung, zahlreiche Verschmutzungen u.ä.
        • falsche Montage oder falsches Lagern
        • Abreißen der Qualitätsetiketten (betrifft nur die Folientastaturen)
        • irgendwelche Modifikation des Erzeugnisses durch den Käufer
      • Qwerty Sp. z o.o. hat das Recht der Nichtanerkennung der Reklamation, wenn die oben genannten Ursachen festgestellt werden.
    3. Mängelrüge:
        • Eine Mängelrüge muss in schriftlicher Form erfolgen und folgenden Angaben enthalten:
          • Artikelnummer
          • Name des Erzeugnisses
          • Nummer der Rechnung
          • ausführliche Beschreibung der Beschädigung
          • Lieferung der mangelhaften Erzeugnisse ab Werk Käufer, nach Klärung Versandmodalität mit Verkäufer
          • Beim Transport müssen reklamierte Waren fachgerecht verpackt und richtig geschützt sein. Der Käufer trägt das Risiko auf dem Versandweg zum Verkäufer.
      • Der Verkäufer verpflichtet sich, die Reklamationsanzeige innerhalb von 14 Wochentagen ab Warenempfang zu prüfen.
      • Bei Anerkennung der Garantieansprüche des Käufers beseitigt der Verkäufer den Mangel mittels Reparatur oder Austausch des Erzeugnisses.
      • Die Reparatur oder der Austausch des Erzeugnisses folgt nach individueller Vereinbarung der Frist mit dem Käufer.
    4. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGBs und HGBs.